|
Aufnahme in die Hospizwohnung
|
||||||||||
Die Aufnahme eines Patienten erfolgt nach einem Erstgespräch durch die koordinierende Fachkraft. Der Aufenthalt in der Hospizwohnung ist zeitlich unbegrenzt möglich. Zwischen dem Patient oder seinem Betreuer und dem Hospizverein wird ein Aufnahmevertrag geschlossen.
|
||||||||||