Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Kraichgau-Hospiz Sinsheim gGmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.kraichgau-hospiz.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Kraichgau-Hospiz Sinsheim gGmbH
Zur Schanz 15
74889 Sinsheim

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.12.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.12.2024 überprüft.

Nach oben