Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine besondere Form der finanziellen Unterstützung einer bereits bestehenden Stiftung. Im Gegensatz zur Spende, die zeitnah für laufende Projekte verwendet werden muss, fließt eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen und bleibt dort dauerhaft erhalten. Lediglich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen werden für den Stiftungszweck eingesetzt. Zuwendungen ins Stiftungskapital erzeugen somit zeitlich unbegrenzte Erträge, beispielsweise Zins- und Dividendenerträge.
Durch eine Zustiftung können die Kraichgau-Hospiz Stiftung und das von ihr unterstützte Kraichgau-Hospiz langfristig planen und den Betrieb des Hospizes nachhaltig finanzieren. Zustiftungen sind zudem steuerlich begünstigt, sodass sie auch für die Vermögensgestaltung eine interessante Option darstellen: Aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kraichgau-Hospiz Stiftung sind sämtliche Zustiftungen von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer befreit. Zudem können die Zustiftungen an die Kraichgau-Hospiz Stiftung ertragsteuerlich bis zum Betrag von 1 Million Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden – nach Wahl des Zustifters entweder im Jahr der Zustiftung oder in den folgenden neun Jahren.

Sie möchten zustiften?
Für Fragen die Stiftung betreffend stehen Thorsten Seeker unter 0172/6242204 oder per E-Mail an mail@thorsten-seeker.de sowie Georg Lutz unter 0170/3403993 oder per E-Mail an georg-lutz60@gmx.de gerne zur Verfügung.
– bitte als Verwendungszweck „Zustiftung“ angeben –
Volksbank Kraichgau:
IBAN DE86 6729 2200 0000 4139 68
Sparkasse Kraichgau:
IBAN DE50 6635 0036 0006 6677 71
Arten der Zustiftung an die Kraichgau-Hospiz Stiftung
Zustiftungen können – sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen (Testament) – auf verschiedene Weise erfolgen, je nach individuellen Möglichkeiten und Wünschen des Zustifters. Dies sind die beiden wichtigsten Formen einer Zustiftung:
- Die häufigste Form ist die monetäre Zustiftung, bei der Geldbeträge in das Stiftungsvermögen der Kraichgau-Hospiz Stiftung eingebracht werden. Dabei bleibt das Kapital erhalten, während die Erträge zur Förderung des Stiftungszwecks verwendet werden.
- Eine weitere Möglichkeit ist die Sachzustiftung, bei der Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte in die Kraichgau-Hospiz Stiftung eingebracht werden. Die Nutzung oder die Erträge aus diesen Vermögenswerten kommen der Stiftung langfristig zugute, beispielsweise durch Mieteinnahmen aus einer gestifteten Immobilie.
- Sollten Sie sonstige Vermögenswerte zustiften wollen, empfiehlt sich – nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen – eine vorherige Abstimmung mit dem Stiftungsvorstand.